Hexenhammer- Malleus Maleficarum
Heinrich Kramer sammelte für sein Buch, den Hexenhammer oder Malleus
Maleficarum, weit verbreitete Ansichten über die Hexen und Magier. Im
Hexenhammer werden bestehende Vorurteile übersichtlich präsentiert und mit
einer vermeintlich wissenschaftlichen Argumentation begründet. Durch klare
Regeln wird eine systematische Verfolgung und Vernichtung der Hexen
ermöglicht. Um seine Aussagen zu rechtfertigen, berief sich Kramer auf
anerkannte Autoritäten. Er stellte seinem Werk die von Papst Innozenz VIII.
1484 unterzeichnete apostolische Bulle unerlaubt voran. Um die Echtheit des
kirchlichen Dokuments zu bestätigen, fügte er 1487 eine Approbation des
Notariats der Universität zu Köln hinzu, die jedoch möglicherweise gefälscht
war. Außerdem zitierte er bedeutende Persönlichkeiten. Er verwies auch oft
auf die Bibel. Mit mehreren Dutzend Exemplaren illustrierte er seine Thesen,
um zu verdeutlichen, wie verbreitet und gefährlich das Wirken der Hexen sei.
Die Idee zum Hexenhammer entstand, als Kramer mit einer Inquisition in
Innsbruck in der Diözese Brixen scheiterte. Als Reaktion auf diese
Niederlage verfasste er seinen Traktat, um seine Position zu stärken und die
Verfolgung vor den Gegnern zu rechtfertigen. Er stand dabei unter Zeitdruck,
was durch zahlreiche Fehler bei den Nummerierungen der Kapitel,
Fragestellungen und Querverweisen deutlich wird.
Durch den Buchdruck verbreitete Kramer den Hexenhammer (Malleus
Maleficarum), über 30‘000 Mal
und raubte mit dieser Schrift nachweislich über 60'000 Frauen das Leben.
Um seinem Werk Autorität zu verleihen, nannte
er Jacob Sprenger als Mitautoren. Als Sprenger mitbekam, an diesem Buch
mitgewirkt zu haben, distanzierte er sich öffentlich von dem Buch und seinem
Mitbruder.
Der Hexenhammer wurde in 3 Teile untergliedert. Im ersten Teil definiert
Kramer was unter einer Hexe zu verstehen sei. Gelegentlich spricht er zwar
von männlichen Zauberern, bezieht sich aber hauptsächlich auf das weibliche
Geschlecht. Seiner Meinung nach sind Frauen für die schwarze Magie
anfälliger als Männer. Sie seien schon bei der Schöpfung benachteiligt
gewesen, weil Gott Eva aus Adams Rippe schuf. Die Gleichberechtigung der
Geschlechter, die im ersten Teil der Genesis geschildert wird, ignorierte
Kramer, weil es nicht zu seiner Argumentation passte. Außerdem warf er den
Frauen Defizite im Glauben vor. Dies begründete er mit einer eigenwilligen
Etymologie des lateinischen Wortes femina (abgeleitet aus lat. fides
(Glauben) und mina-minus (weniger)). Er unterstellte den Frauen sexuelle
Unersättlichkeit. Deshalb hätten sie auch intimen Kontakt mit den Dämonen
(Incubi). Der Teufelspakt bilde zusammen mit der schlechten Veranlagung der
Frauen und der göttlichen Zulassung die Grundlage für das gefürchtete
Phänomen der Hexe. Die Männer fielen dem Zauber der Frauen zum Opfer.
Im zweiten Teil wird dargelegt, wie Hexerei betrieben wurde und wie deren
Auswirkung bekämpft werden konnte. Aus kirchlicher Sicht galt die Frau als
Hauptfeindin und weibliche Hexen wurden mit dem Zusatz der Schadens-zauberei
belegt. Die Hebammen, so wird im Hexenhammer behauptet, können die
Empfängnis im Mutterleib durch Hexerei verhindern.
Im dritten Teil wurde das gerichtliche Verfahren behandelt. Hier wurde die
richterliche Kompetenz geklärt, denn das Verfahren wurde weltlichen wie
geistlichen Richtern empfohlen. In ihm wurden die möglichen
Hinrichtungs-methoden oder die Bestrafungen benannt. Der Hexenhammer
legitimierte jedes vom Hexenrichter angewandte Mittel, damit der Angeklagte
seine Schuld gesteht. Diese Mittel reichten von Versprechungen, Drohungen,
Wortspielereien bis zu Hexenproben und qualvollen
Foltermethoden. Kam es zu einem Geständnis oder der
Beschuldigte denunzierte (beschuldigte) eine andere Person, folgte darauf
die Verurteilung. Die Vollstreckung des Urteils wurde den weltlichen
Richtern überlassen.
Im dritten Teil präsentiert er die von Friedrich Spee später kritisierten
detaillierten Regeln für die Hexenprozesse und beschreibt verschiedene
Fälle.
Damit gab Kramer den Inquisitoren ein mächtiges Instrument, mit dem
Hexenverfolgungen legitimiert wurden. Die Verfolgungen verbreiteten sich
unabhängig von den durch die Reformation differenzierten Konfessionen. Zu
Lebzeiten Kramers gab es Hunderte von Hinrichtungen. Der Hexenhammer zählt
zu den verheerendsten Büchern der Weltliteratur und hatte katastrophale
Konsequenzen für die Gesellschaft in Europa; vereinzelt bis hinein ins 18.
Jahrhundert. Eine bestimmte Gruppe wurde systematisch verfolgt, da sie als
Sündenbock für alle negativen Erscheinungen büßen musste. Damit lassen sich
durchaus Parallelen zur Verfolgung der Juden erkennen, was auch der vom
Hexenhammer geprägte Begriff des Hexensabbats verdeutlicht die
Hexenverfolgung wurde deshalb auch als "Holocaust gegen die Frauen"
bezeichnet; nicht nur angesichts der um ein Vielfaches höheren Opferzahlen
des Nazi-Holocausts ist diese Bezeichnung allerdings sicher nicht
angemessen, außerdem wurden entgegen der landläufigen Meinung auch Männer
und Kinder als Hexen verfolgt und hingerichtet.
Zwischen 1570 und 1670 kam es gerade in der Schweiz, auch in den Gebieten,
deren Bevölkerung zum Protestantismus übergetreten war, zu schweren
Hexenverfolgungen. Das Ende des Hexenwahns bahnte sich nur langsam an. Als
entscheidender Vorkämpfer gegen Heinrich Institoris gilt bis heute der
Jesuitenpater Friedrich von Spee (1591-1635) er veröffentlichte die Cautio
Criminalis, in der er sich im Zweifel für den Angeklagten mehr Recht und
aufgeklärte Prozesse verlangt.
Im Hexenmuseum Schweiz sind, seit März 2013, die drei Bände als Faksimile
aus dem 18. Jahrhundert des Hexenhammers ausgestellt. Sie sind im Raum über
die Hexenverfolgung Mittelalter, Frühe Neuzeit in der Vitrine bei den
Richtschwertern zu finden.
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