Counter

Page-Design by Wicca
 

 

 

Hexenhammer- Malleus Maleficarum

Heinrich Kramer sammelte für sein Buch, den Hexenhammer oder Malleus Maleficarum, weit verbreitete Ansichten über die Hexen und Magier. Im Hexenhammer werden bestehende Vorurteile übersichtlich präsentiert und mit einer vermeintlich wissenschaftlichen Argumentation begründet. Durch klare Regeln wird eine systematische Verfolgung und Vernichtung der Hexen ermöglicht. Um seine Aussagen zu rechtfertigen, berief sich Kramer auf anerkannte Autoritäten. Er stellte seinem Werk die von Papst Innozenz VIII. 1484 unterzeichnete apostolische Bulle unerlaubt voran. Um die Echtheit des kirchlichen Dokuments zu bestätigen, fügte er 1487 eine Approbation des Notariats der Universität zu Köln hinzu, die jedoch möglicherweise gefälscht war. Außerdem zitierte er bedeutende Persönlichkeiten. Er verwies auch oft auf die Bibel. Mit mehreren Dutzend Exemplaren illustrierte er seine Thesen, um zu verdeutlichen, wie verbreitet und gefährlich das Wirken der Hexen sei.
Die Idee zum Hexenhammer entstand, als Kramer mit einer Inquisition in Innsbruck in der Diözese Brixen scheiterte. Als Reaktion auf diese Niederlage verfasste er seinen Traktat, um seine Position zu stärken und die Verfolgung vor den Gegnern zu rechtfertigen. Er stand dabei unter Zeitdruck, was durch zahlreiche Fehler bei den Nummerierungen der Kapitel, Fragestellungen und Querverweisen deutlich wird.
Durch den Buchdruck verbreitete Kramer den Hexenhammer (Malleus Maleficarum), über 30‘000 Mal und raubte mit dieser Schrift nachweislich über 60'000 Frauen das Leben. Um seinem Werk Autorität zu verleihen, nannte er Jacob Sprenger als Mitautoren. Als Sprenger mitbekam, an diesem Buch mitgewirkt zu haben, distanzierte er sich öffentlich von dem Buch und seinem Mitbruder.
Der Hexenhammer wurde in 3 Teile untergliedert. Im ersten Teil definiert Kramer was unter einer Hexe zu verstehen sei. Gelegentlich spricht er zwar von männlichen Zauberern, bezieht sich aber hauptsächlich auf das weibliche Geschlecht. Seiner Meinung nach sind Frauen für die schwarze Magie anfälliger als Männer. Sie seien schon bei der Schöpfung benachteiligt gewesen, weil Gott Eva aus Adams Rippe schuf. Die Gleichberechtigung der Geschlechter, die im ersten Teil der Genesis geschildert wird, ignorierte Kramer, weil es nicht zu seiner Argumentation passte. Außerdem warf er den Frauen Defizite im Glauben vor. Dies begründete er mit einer eigenwilligen Etymologie des lateinischen Wortes femina (abgeleitet aus lat. fides (Glauben) und mina-minus (weniger)). Er unterstellte den Frauen sexuelle Unersättlichkeit. Deshalb hätten sie auch intimen Kontakt mit den Dämonen (Incubi). Der Teufelspakt bilde zusammen mit der schlechten Veranlagung der Frauen und der göttlichen Zulassung die Grundlage für das gefürchtete Phänomen der Hexe. Die Männer fielen dem Zauber der Frauen zum Opfer.
Im zweiten Teil wird dargelegt, wie Hexerei betrieben wurde und wie deren Auswirkung bekämpft werden konnte. Aus kirchlicher Sicht galt die Frau als Hauptfeindin und weibliche Hexen wurden mit dem Zusatz der Schadens-zauberei belegt. Die Hebammen, so wird im Hexenhammer behauptet, können die Empfängnis im Mutterleib durch Hexerei verhindern.
Im dritten Teil wurde das gerichtliche Verfahren behandelt. Hier wurde die richterliche Kompetenz geklärt, denn das Verfahren wurde weltlichen wie geistlichen Richtern empfohlen. In ihm wurden die möglichen Hinrichtungs-methoden oder die Bestrafungen benannt. Der Hexenhammer legitimierte jedes vom Hexenrichter angewandte Mittel, damit der Angeklagte seine Schuld gesteht. Diese Mittel reichten von Versprechungen, Drohungen, Wortspielereien bis zu Hexenproben und qualvollen
Foltermethoden. Kam es zu einem Geständnis oder der Beschuldigte denunzierte (beschuldigte) eine andere Person, folgte darauf die Verurteilung. Die Vollstreckung des Urteils wurde den weltlichen Richtern überlassen.
Im dritten Teil präsentiert er die von Friedrich Spee später kritisierten detaillierten Regeln für die Hexenprozesse und beschreibt verschiedene Fälle.
Damit gab Kramer den Inquisitoren ein mächtiges Instrument, mit dem Hexenverfolgungen legitimiert wurden. Die Verfolgungen verbreiteten sich unabhängig von den durch die Reformation differenzierten Konfessionen. Zu Lebzeiten Kramers gab es Hunderte von Hinrichtungen. Der Hexenhammer zählt zu den verheerendsten Büchern der Weltliteratur und hatte katastrophale Konsequenzen für die Gesellschaft in Europa; vereinzelt bis hinein ins 18. Jahrhundert. Eine bestimmte Gruppe wurde systematisch verfolgt, da sie als Sündenbock für alle negativen Erscheinungen büßen musste. Damit lassen sich durchaus Parallelen zur Verfolgung der Juden erkennen, was auch der vom Hexenhammer geprägte Begriff des Hexensabbats verdeutlicht die Hexenverfolgung wurde deshalb auch als "Holocaust gegen die Frauen" bezeichnet; nicht nur angesichts der um ein Vielfaches höheren Opferzahlen des Nazi-Holocausts ist diese Bezeichnung allerdings sicher nicht angemessen, außerdem wurden entgegen der landläufigen Meinung auch Männer und Kinder als Hexen verfolgt und hingerichtet.
Zwischen 1570 und 1670 kam es gerade in der Schweiz, auch in den Gebieten, deren Bevölkerung zum Protestantismus übergetreten war, zu schweren Hexenverfolgungen. Das Ende des Hexenwahns bahnte sich nur langsam an. Als entscheidender Vorkämpfer gegen Heinrich Institoris gilt bis heute der Jesuitenpater Friedrich von Spee (1591-1635) er veröffentlichte die Cautio Criminalis, in der er sich im Zweifel für den Angeklagten mehr Recht und aufgeklärte Prozesse verlangt.

Im Hexenmuseum Schweiz sind, seit März 2013, die drei Bände als Faksimile aus dem 18. Jahrhundert des Hexenhammers ausgestellt. Sie sind im Raum über die Hexenverfolgung Mittelalter, Frühe Neuzeit in der Vitrine bei den Richtschwertern zu finden.