Hexenhammer-
Malleus Malificarum
Am 05. Dezember 1484 wurde
Institoris (Heinrich Kramer) und Dominikanermönch Jacob Sprenger beim Papst
Innozenz VIII vorstellig, der ihnen das Reskript (Zusammenfassung) der Bulle
ausfertigte und damit offiziell die Existenz der Hexerei bestätigte. Beide
wurden vom Papst beauftragt als Inquisitoren gegen Hexen vorzugehen. Damit
wurde die bisher gültige kirchliche Lehrmeinung verworfen. Eigentlich war
der Hexenbulle dafür gedacht, die Menschen den katholischen Glauben wieder
näher zu bringen, da sich viele zunehmend der Kirche abgewandt haben. In der
Bulle übernahm Papst Innozenz VIII kritiklos, was der fanatische Inquisitor
Kramer ihm versicherte. Nämlich die Ausbreitung der "Hexensekte" in der
Schweiz und Deutschland.
Mithilfe des gerade erfundenen Buchdrucks wurde der Hexenbulle (beginnend
mit den Worten: Summis desiderantes affectibus…) vervielfältigt und fand
weiteste Verbreitung und Beachtung in der Schweiz und Deutschland.
Um diese angeblich überzähligen Hexensekten auszurotten verlangte Kramer von
den Obrigkeiten die Inquisition (Ausforschung; Befragung) bei der Enttarnung
und Ausrottung tatkräftig zu unterstützen. Mit der Hexenbulle, die später in
den meisten Ausgaben des Hexenhammers abgedruckt wurde, plante Institoris,
die bis dahin eher mühsame Hexenjagd zu rechtfertigen und zu vereinfachen.
Heinrich Kramer sammelte in seinem Buch weit verbreitete Ansichten über die
Hexen und Magier. Im Hexenhammer werden die bestehenden Vorurteile
übersichtlich präsentiert und mit einer vermeintlich wissenschaftlichen
Argumentation begründet. Durch klare Regeln wird eine systematische
Verfolgung und Vernichtung der Hexen ermöglicht. Um seine Aussagen zu
rechtfertigen, berief sich Kramer auf anerkannte Autoritäten. Er stellte
seinem Werk die von Papst Innozenz VIII. 1484 unterzeichnete apostolische
Bulle unerlaubt voran. Um die Echtheit des kirchlichen Dokuments zu
bestätigen, fügte er 1487 eine Approbation des Notariats der Universität zu
Köln hinzu, die jedoch möglicherweise gefälscht ist. Außerdem zitierte er
bedeutende Persönlichkeiten. Er verwies auch oft auf die Bibel. Mit mehreren
Dutzend Exemplaren illustrierte er seine Thesen, um zu verdeutlichen, wie
verbreitet und gefährlich das Wirken der Hexen sei.
Die Idee zum Hexenhammer entstand, als Kramer mit einer Inquisition in
Innsbruck in der Diözese Brixen scheiterte. Als Reaktion auf diese
Niederlage verfasste er seinen Traktat, um seine Position zu stärken und die
Verfolgung vor den Gegnern zu rechtfertigen. Er stand dabei unter Zeitdruck,
was durch zahlreiche Fehler bei den Nummerierungen der Kapitel,
Fragestellungen und Querverweisen deutlich wird.
Durch den Buchdruck verbreitete Kramer den Hexenhammer (Malleus Malificarum),
dem er einfach den Auszug der Bulle hinzufügte. Um sein Werk Autorität zu
verleihen, nannte er Jacob Sprenger als Mitautoren. Als Sprenger mitbekam,
an diesem Buch mitgewirkt zu haben, distanzierte er sich öffentlich von dem
Buch und seinem Mitbruder.
Den Hexenhammer wurde in 3 Teile untergliedert. Im ersten Teil definiert
Kramer was unter einer Hexe zu verstehen sei. Gelegentlich spricht er zwar
von männlichen Zauberern, bezieht sich aber hauptsächlich auf das weibliche
Geschlecht. Seiner Meinung nach sind Frauen für die schwarze Magie
anfälliger als Männer. Sie seien schon bei der Schöpfung benachteiligt
gewesen, weil Gott Eva aus Adams Rippe schuf. Die Gleichberechtigung der
Geschlechter, die im ersten Teil der Genesis geschildert wird, ignorierte
Kramer, weil es nicht zu seiner Argumentation passte. Außerdem warf er den
Frauen Defizite im Glauben vor. Dies begründete er mit einer eigenwilligen
Etymologie des lateinischen Wortes femina (abgeleitet aus lat. fides
(Glauben) und minus (weniger)). Er unterstellte den Frauen sexuelle
Unersättlichkeit. Deshalb hätten sie auch intimen Kontakt mit den Dämonen (Incubi).
Der Teufelspakt bilde zusammen mit der schlechten Veranlagung der Frauen und
der göttlichen Zulassung die Grundlage für das gefürchtete Phänomen der
Hexe. Die Männer fielen dem Zauber der Frauen zum Opfer.
Im zweiten Teil wird dargelegt, wie Hexerei betrieben wurde und wie deren
Auswirkung bekämpft werden konnte. Aus kirchlicher Sicht galt die Frau als
Hauptfeindin und weibliche Hexen wurden mit dem Zusatz der Schadenzauberei
belegt. Die Hebammen, so wird im Hexenhammer behauptet, können die
Empfängnis im Mutterleib durch Hexerei verhindern.
Im dritten Teil wurde das gerichtliche Verfahren behandelt. Hier wurde die
richterliche Kompetenz geklärt, denn das Verfahren wurde weltlichen wie
geistlichen Richtern empfohlen. In ihm wurden die möglichen
Hinrichtungsmethoden oder die Bestrafung benannt. Der Hexenhammer
legitimierte jedes vom Hexenrichter angewandte Mittel, damit der Angeklagte
seine Schuld gesteht. Diese Mittel reichten von Versprechungen, Drohungen,
Wortspielereien bis zu Hexenproben und qualvollen Foltermethoden. Kam es zu
einem Geständnis oder der Beschuldigte denunzierte (beschuldigte) eine
andere Person, folgte darauf die Verurteilung. Die Vollstreckung des Urteils
wurde den weltlichen Richtern überlassen.
Im dritten Teil präsentiert er die von Spee kritisierten detaillierten
Regeln für die Hexenprozesse und beschreibt verschiedene Fälle.
Damit gab Kramer den Inquisitoren ein mächtiges Instrument, mit dem
Hexenverfolgungen legitimiert wurden. Die Verfolgungen verbreiteten sich
unabhängig von den durch die Reformation differenzierten Konfessionen. Zu
Lebzeiten Kramers gab es Hunderte von Hinrichtungen. Der Hexenhammer zählt
zu den verheerendsten Büchern der Weltliteratur und hatte katastrophale
Konsequenzen für die Gesellschaft in Europa; vereinzelt bis hinein ins 18.
Jahrhundert. Eine bestimmte Gruppe wurde systematisch verfolgt, da sie als
Sündenbock für alle negativen Erscheinungen büßen musste. Damit lassen sich
durchaus Parallelen zur Verfolgung der Juden erkennen, was auch der vom
Hexenhammer geprägte Begriff des Hexensabbats verdeutlicht die
Hexenverfolgung wurde deshalb auch als "Holocaust gegen die Frauen"
bezeichnet; nicht nur angesichts der um ein Vielfaches höheren Opferzahlen
des Nazi-Holocausts ist diese Bezeichnung allerdings sicher nicht
angemessen, außerdem wurden entgegen der landläufigen Meinung auch Männer
und Kinder als Hexen verfolgt und hingerichtet.
Zwischen 1500 und 1650 kam es gerade in Deutschland, auch in den Gebieten,
deren Bevölkerung zum Protestantismus übergetreten war, zu schweren
Hexenverfolgungen. Das Ende des Hexenwahns bahnte sich nur langsam an. Als
entscheidender Vorkämpfer gegen Heinrich Institoris gilt bis heute der
Jesuitenpater Friedrich von Spee (1591-1635). Erst der Sieg der Aufklärung
im 18. Jahrhundert führte zur Abschaffung der Hexenprozesse.
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